die Möglichkeit, im Fall einer bestimmten Erkrankung konkrete medizinische Behandlungen durch eine Patientenverfügung abzulehnen
die Errichtung Ihrer Patientenverfügung in Kooperation mit Ihrem Hausarzt, damit die Verfügung medizinisch verbindlich ist
die elektronische Speicherung, sodass jedes Krankenhaus rund um die Uhr Einsicht in Ihre Patientenverfügung nehmen kann
Vorsorgevollmacht
umfassende Beratung rund um die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, um für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson Ihrer Wahl mit der Erledigung aller wichtigen Angelegenheiten bestellt zu haben
Vermeidung der Bestellung eines Erwachsenenvertreter durch das Gericht vormals Sachverwalter
Konzeption, Errichtung und Beurkundung der Vollmacht
Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis